Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.04.1997 - 23 CS 95.2599   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,42603
VGH Bayern, 09.04.1997 - 23 CS 95.2599 (https://dejure.org/1997,42603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.1997 - 23 CS 95.2599 (https://dejure.org/1997,42603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 1997 - 23 CS 95.2599 (https://dejure.org/1997,42603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,42603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 23.11.2022 - 5 A 249/18

    Gebührenbescheid; Satzung; Eigentümer ; Besitzer ; Treuhandvertrag; Treuhänder;

    Eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) schränkt zwar als Sicherungsinstrument gegenüber einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten die dingliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers ein, lässt aber im Übrigen seine Eigentümerstellung unangetastet und stellt auch kein dingliches Recht dar (BayVGH, Beschl. v. 9. April 1997 - 23 CS 95.2599 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.1142

    Gebührenschuldner bei Eigentumsübergang

    Die Vormerkung (§ 883 BGB) schränkt zwar als Sicherungsinstrument gegenüber einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten die dingliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers ein, lässt aber im Übrigen seine Eigentümerstellung unangetastet und stellt auch kein dingliches Recht dar (BayVGH, B.v. 9.4.1997 - 23 CS 95.2599 - juris Rn. 23; VG Augsburg, B.v. 13.7.1995 - Au 5 S 95.314; Palandt, BGB, 79. Aufl., Rn. 2 zu § 883).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht