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VGH Bayern, 09.04.1997 - 23 CS 95.2599 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 23.11.2022 - 5 A 249/18
Gebührenbescheid; Satzung; Eigentümer ; Besitzer ; Treuhandvertrag; Treuhänder; …
Eine Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) schränkt zwar als Sicherungsinstrument gegenüber einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten die dingliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers ein, lässt aber im Übrigen seine Eigentümerstellung unangetastet und stellt auch kein dingliches Recht dar (BayVGH, Beschl. v. 9. April 1997 - 23 CS 95.2599 -, juris Rn. 23 m. w. N.). - VG Augsburg, 21.04.2020 - Au 8 K 19.1142
Gebührenschuldner bei Eigentumsübergang
Die Vormerkung (§ 883 BGB) schränkt zwar als Sicherungsinstrument gegenüber einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten die dingliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers ein, lässt aber im Übrigen seine Eigentümerstellung unangetastet und stellt auch kein dingliches Recht dar (BayVGH, B.v. 9.4.1997 - 23 CS 95.2599 - juris Rn. 23; VG Augsburg, B.v. 13.7.1995 - Au 5 S 95.314;… Palandt, BGB, 79. Aufl., Rn. 2 zu § 883).